Biodiversität als zentrales Element der Raumplanung

Esther van der Werf, Team Siedlungsberatung EspaceSuisse
Montag, 05.02.2024
Biodiversität bildet das Fundament für gesunde Ökosysteme – und damit auch für unsere Lebensqualität. Zunehmend fliesst sie auch in die nachhaltige Raumplanung ein. Die Förderung der Biodiversität in der Raumplanung ist jedoch keine einfache Aufgabe, unterschiedliche Interessen können schnell zu Konflikten führen. Wie gehen Planung und Biodiversität Hand in Hand?
Les potagers d’Ernen sont des milieux importants pour les plantes et les animaux. En tant que lieux de rencontre, ils contribuent également au lien social. (Image: EspaceSuisse)

Darf der Bau eines Wasserkraftwerks gestoppt werden, weil es den Lebensraum einer bedrohten Steinfliegenart gefährdet? Und soll ein wertvolles Biotop auf einer Parzelle in der Stadt geschont werden, obwohl ein Mehrfamilienhaus mit 16 Wohnungen geplant ist? In beiden Fällen stehen sich die Biodiversität (Natur- und Heimatschutzgesetz NHG) und andere Interessen wie die Innenverdichtung (Raumplanungsgesetz RPG) oder steigender Energiebedarf gegenüber. Doch Handlungsspielraum für Lösungen ist vorhanden: Mit dem raumplanerischen Instrument der Interessenabwägung werden alle Ansprüche ermittelt, bewertet und abgewogen. Meist kommt es anschliessend zu Anpassungen der Bauvorhaben.

Schlüsselrolle und Konfliktpotenzial

Als Querschnittsthema mit vielfältigen Anknüpfungspunkten kommt der Biodiversität bei Fragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung eine Schlüsselrolle zu. Biodiversität hilft bei der Anpassung an veränderte Umweltbedingungen und im Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels.

  • Klimaschutz (Mitigation): Die Rolle beim Klimaschutz ist wesentlich. Wälder, Moore und andere natürliche Lebensräume, die eine hohe Artenvielfalt aufweisen, sind bedeutende CO2-Speicher. Diese Ökosysteme tragen dazu bei, die Treibhausgas-Emissionen zu verringern.
  • Klimaanpassung (Adaptation): Bei der Klimaanpassung unterstützt die Biodiversität die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen gegenüber Veränderungen und externen Einflüssen. Eine grössere Diversität von Pflanzen- und Tierarten kann besser auf sich ändernde Bedingungen reagieren, da sie unterschiedliche Strategien zur Anpassung entwickelt haben. Diese Vielfalt ermöglicht es Ökosystemen, sich schneller zu regenerieren. Ihre Resilienz ist höher.

Mit mehr Biodiversität steigt jedoch auch das Konfliktpotenzial, weil zahlreiche unterschiedliche Interessen hineinspielen. Im besten Fall ergeben sich jedoch wertvolle Synergien.

Gemüsegarten in der ISOS-Umgebungszone

Die Walliser Gemeinde Ernen mit ihren 540 Einwohnerinnen und Einwohner zeigt beispielhaft, wie sich Biodiversität in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz in einer einzigartigen Kulturlandschaft fördern lässt. Und dies im Einklang mit den Anforderungen der ISOS-Umgebungszone: Die Baukultur wird geschützt.

Ernen ist bekannt für seine traditionellen Gemüsegärten mitten im Dorf. 37 Parzellen, manche kleiner als 10 Quadratmeter, bilden «dr Gross Garten». Seit Generationen werden sie von Einheimischen kultiviert. Es dominieren alte Sorten, auf chemische Pestizide und Düngemittel wird verzichtet. Die Gärten in Privatbesitz sind nicht nur eine wichtige Quelle für frisches Obst und Gemüse, sie sind auch ein Hotspot der Biodiversität. Kulturpflanzen und zahlreiche wilde Pflanzenarten blühen im Einklang und bieten Lebensraum und Nahrung für unzählige Insekten. Der Gemüsegarten trägt damit nicht nur zur genetischen Vielfalt bei und schützt wertvolles Kulturerbe. Er ist auch sozialer Treffpunkt: Man unterstützt sich gegenseitig und tauscht Gemüse und Saatgut.

Diese Integration von Naturschutz in landwirtschaftliche Praktiken in der sogenannten ISOS-Umgebungszone ist bemerkenswert. Innerhalb des Gebiets steht nicht nur der Schutz der natürlichen Umgebung im Fokus, gefördert wird auch eine nachhaltige Landnutzung. Wiesen werden extensiv beweidet und Trockensteinmauern, Hecken und Blühstreifen bieten vielfältigen natürlichen Lebensraum.

Interkommunaler Richtplan im Binntal

Ernen bildet zusammen mit Binn, Bister, Blitzingen, Grengiols und Niederwald den Landschaftspark Binntal. Das Binntal ist aufgrund des hohen Natur-, Landschafts- und Kulturwerts im Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmaler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet. Die sechs Parkgemeinden haben im Rahmen eines Modellvorhabens des Bundes (2014–2018) gemeinsam einen interkommunalen Richtplan erarbeitet. Er definiert strategische Entwicklungsschwerpunkte zur Siedlungs- und Landschaftsentwicklung und bildet die Basis für die Innenentwicklung mit qualitätsvoller Baukultur, wobei die Schutzziele – und damit die Förderung der Biodiversität – zusammenspielen. Das Planungsinstrument ist behördenverbindlich und eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Raumentwicklung.

Bottom-up-Ansatz in der Laveggio-Ebene
Im Mendrisiotto im Süden des Tessins ist der Parco del Laveggio ein Musterbeispiel für Biodiversitätsförderung im grossen Massstab. In der Vergangenheit prägten Industrie, Stromleitungen und Wohnbauten die Ebene entlang des Flusses Laveggio. Derzeit wächst eine komplett neue Infrastruktur heran: eine Ökologische Infrastruktur. Fragmentierte Habitate werden neu vernetzt, Eisvögel und Libellen finden wieder ihren Platz, die Bevölkerung profitiert von qualitativ hochstehendem Naherholungsraum.

Initiiert hat das Vorhaben mit bisher 28 Einzelprojekten die Bürgerbewegung «Cittadini per il territorio». Sie vereint Bevölkerung, Verwaltung und Politik und setzt sich für den Schutz von Landschaft und Natur ein. Der kantonale Richtplan und das Agglomerationsprogramm Mendrisiotto berücksichtigen die Vision des Parco del Laveggio. Das Schlüsselelement: die Beteiligung der Bevölkerung.

Von Schottergärten und geschützten Bäumen

Biodiversitätsförderung ist jedoch auch ohne Modellvorhaben, malerischen Dorfkern oder engagierte Bürgerinnen und Bürger möglich. Klimaschutz-Massnahmen, die in Planungsprozesse eingebettet sind, stossen bei Abstimmungen oder an Gemeindeversammlungen durchaus auf Akzeptanz bei der Bevölkerung. Dies zeigen verschiedene Beispiele:

  • Bubendorf BL: Die Oberbaselbieter Gemeinde Bubendorf wird Schottergärten demnächst verbieten. Die Gemeindeversammlung hat sich dafür ausgesprochen. Artikel 35 zur Umgebungsgestaltung im Zonenreglement sieht vor, dass «Schotterflächen ohne ökologischen Wert», mit Ausnahme für Fassadenschutz, nicht zulässig sind.
  • Kanton Freiburg: Höhere Temperaturen und intensivere Hitzewellen bedingen einen guten Baumbestand. Bäume reduzieren Hitzespitzen um mehrere Grad und bieten einen Mehrwert für die Gesellschaft und die Biodiversität. Das Amt für Wald und Natur des Kantons Freiburg hat im Rahmen des kantonalen Klimaplans deshalb den Leitfaden für Gemeinden zur Planung ihres Baumbestandes überarbeitet und eine Liste mit klimatauglichen Baumarten erstellt.
  • Kanton Basel-Stadt: In Basel wiederum sind Bäume ab einem Durchmesser von 90 Zentimetern (ausserhalb des Schutzgebietes, welches im Zonenplan gekennzeichnet ist) bereits seit 1960 durch das Baumschutzgesetz geschützt.

Ziffern als Lösung?

Ob eine Grünflächenziffer oder Unterbauungsziffer in den Zonenvorschriften einer Gemeinde sinnvoll ist, hängt von den spezifischen Bedürfnissen und Zielen sowie den rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen auf kommunaler und kantonaler Ebene ab.

Es gibt nicht die für alle Gemeinden geeignete Lösung. Stattdessen sollten die verschiedenen Ansätze individuell auf die lokalen Gegebenheiten und die jeweiligen Ziele einer Gemeinde zugeschnitten sein. Die Stadt Luzern kennt beispielsweise bereits eine Unterbauungsziffer im Bau- und Zonenreglement. Im entsprechenden Artikel zur Umgebungsgestaltung steht: «Im Gebiet der offenen Bauweise dürfen 40 Prozent der nicht zur überbaubaren Grundfläche zählenden Fläche weder unterirdisch noch oberirdisch bebaut werden.» Die Klimaanpassungsstrategie der Stadt Luzern von 2020 legt fest, dass der Untergrund für den Baumschutz miteinbezogen werden muss.

Synergien dank sorgfältiger Planung

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erarbeitet zurzeit Musterbestimmungen für Kantone und Gemeinden. Ausgangspunkt ist das Natur- und Heimatschutzgesetz (Art. 18b Abs. 2 NHG). Es verpflichtet die Kantone, für ökologischen Ausgleich zu sorgen, also Lebensräume und ihre Vernetzung in intensiv genutzten und dicht besiedelten Landschaften zu erhalten und zu fördern. Auf kommunaler Ebene hat zum Beispiel die Stadt Zürich die Pflege und Bewirtschaftung ihrer Grün- und Freiflächen in einer Verwaltungsverordnung definiert.

Insgesamt zeigt sich: Die Integration von Biodiversität in die Raumplanung und die Berücksichtigung des Zusammenspiels von Biodiversität, Klimaanpassung und Klimaschutz ist sinnvoll und möglich. Denn die Raumplanung bietet ein vielfältiges Instrumentarium, um die Herausforderungen anzugehen und die Biodiversität wirkungsvoll zu integrieren. Wichtig sind dabei eine sorgfältige Abwägung und Planung, um gesteckte Ziele zu erreichen und dabei Synergieeffekte zu ermöglichen.

Praxishilfe für Gemeinden

Das Wallis pflegt innovative Ansätze zur Förderung der Biodiversität und der Kanton hat 2022 eine gute Praxishilfe für die Gemeinden erarbeitet.

Mehr zum Thema

EspaceSuisse stellt weiterführende Informationen zum Thema Biodiversität und Raumplanung online zur Verfügung.

Am 31.10.2023 fand in Zürich die Fachtagung Planung für mehr Biodiversität und Landschaftsqualität (PUSCH) statt. Nächste Fachtagung (auf Französisch):

28.3.2024, Lausanne: journée d'information «Biodiversité et planification communale: synergies et conflits», organisée par PUSH (programme)

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