Aus der Frühlingssession 2024

Montag, 18.03.2024
Das Parlament diskutierte gleich zwei raumplanungsrelevante Geschäfte, die auch in den Medien heftig diskutiert wurden: Tempolimiten auf Hauptverkehrsachsen und wohnen an lärmigen Strassen. Und kaum ist RPG 2 verabschiedet, soll die Umnutzung ehemaliger Bauernhäuser gelockert werden.
Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern, Béatrice Devènes

Auch der Nationalrat will das Bauen an lärmbelasteten Strassen lockern, geht aber weniger weit als der Ständerat in der Wintersession. Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) entschied sich die grosse Kammer für die «erweiterte Lüftungsfensterpraxis» (siehe auch Motion Flach 16.3529), heisst: Wohnungen in Gebieten mit überschrittenen Lärmgrenzwerten werden bewilligt, wenn unter anderem jeweils mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Grenzwerte eingehalten werden. Bei den übrigen Räumen muss eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Das Kräftemessen zeigt sich auch bei der Temporeduktion als effizientes Mittel zur Lärmreduktion und Erhöhung der Sicherheit. So nahm der Nationalrat einen Antrag von Thomas Hurter (SVP SH) an, der im USG festschreiben will, dass auf verkehrsorientierten Strassen keine Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit verlangt werden kann. Zuvor hatte der Ständerat bereits eine Motion (21.4516) von Nationalrat Peter Schilliger (FDP LU) angenommen, der Tempo 50 für verkehrsorientierte Strassen innerorts festschreiben will. Dies rief sowohl den Schweizerischen Städteverband als auch den Schweizerischen Gemeindeverband auf den Plan, da dies die Gemeindeautonomie untergrabe.

Auch über das ISOS wird immer wieder gestritten. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat einer Motion (23.3435) von Ständerat Jakob Stark (SVP TG) zugestimmt, der die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung relativieren will. Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) soll so angepasst werden, dass von der ungeschmälerten Erhaltung eines ISOS-Objekts abgewichen werden kann. Allerdings gilt das ISOS schon heute nicht absolut, sondern ist eine der Grundlagen bei einer Interessenabwägung.

Das Zweitwohnungsgesetz wird künftig noch mehr Ausnahmen zulassen. In Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen dürfen künftig Wohnhäuser, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative (März 2012) gebaut wurden, bei einem Abbruch und Wiederaufbau erweitert werden; heute ist dies nur bei Sanierungen möglich. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat der Revision zu, die auf eine Parlamentarischen Initiative (20.456) von Nationalrat Martin Candinas (Die Mitte GR) zurückgeht. Der Bundesrat beantragte vergeblich, den zusätzlichen Wohnraum ausdrücklich zu Erst- und nicht zu Zweitwohnungen zu machen, um so dem entsprechenden Mangel für die lokale Bevölkerung entgegenzuwirken.

Kaum war die Landschaftsinitiative (21.065) der Umweltverbände offiziell zugunsten 2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2; 18.077) zurückgezogen, nahm der Nationalrat eine Motion (23.3717) von Thomas Burgherr (SVP AG) an, die eine Lockerung bei Bauten ausserhalb der Bauzone fordert – äusserst knapp zwar mit 95 zu 93 Stimmen. Nicht mehr genutzte Bauernhöfe, die voll erschlossen sind, sollen zu Wohnzwecken für Nicht-Bauernleute genutzt werden können.

Die Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061), das auf Anreize statt Verbote setzt, ist fertig beraten und angenommen. Bis 2030 soll der Treibhaus-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Der Ständerat setzte sich durch: Die Massnahmen sollen in erster Linie im Inland erfolgen, aber ohne konkrete Quote. Die wichtigsten Beschlüsse finden Sie hier.

Auch das Wasserbaugesetz (23.030) ist unter Dach und Fach. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Vorlage beraten, die ein integrales Hochwasser-Risikomanagement erlaubt – unter anderem mit planerischen oder biologischen Massnahmen.

Und schliesslich soll in der Schweiz die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Die Räte haben sich bei den entsprechenden Änderungen im USG geeinigt, die auf eine Parlamentarische Initiative (20.433) der Umweltkommission des Nationalrats zurückgeht. Neben dem Ziel, die Produkte langlebiger zu machen, wurden auch Bussen für das Wegwerfen von Abfällen beschlossen.

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